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   VG Augsburg, 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820   

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VG Augsburg, 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 (https://dejure.org/2004,67123)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 (https://dejure.org/2004,67123)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - Au 8 S 04.1820 (https://dejure.org/2004,67123)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, sind dabei - wie erstinstanzlich zutreffend festgestellt - umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist hierzu VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 -, jeweils bei Juris.
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Wie der Beklagte zutreffend ausführt, sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, dabei umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872; VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820).
  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Wie der Beklagte zutreffend ausführt, sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, dabei umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872; VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820).
  • VG Saarlouis, 09.02.2009 - 6 L 46/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualstraftat

    VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 -10 C 08.2872-; VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 -Au 8 S 04.1820- jeweils bei juris.
  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

    Dabei sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 10 C 08.2872; VG Augsburg, B.v. 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 - beide juris).
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