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VG Augsburg, 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten
Die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, sind dabei - wie erstinstanzlich zutreffend festgestellt - umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist hierzu VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 -, jeweils bei Juris. - VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes …
Wie der Beklagte zutreffend ausführt, sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, dabei umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872; VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820). - VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz …
Wie der Beklagte zutreffend ausführt, sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, dabei umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872; VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820). - VG Saarlouis, 09.02.2009 - 6 L 46/09
Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualstraftat
VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 -10 C 08.2872-; VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 -Au 8 S 04.1820- jeweils bei juris. - VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476
Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche …
Dabei sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 10 C 08.2872; VG Augsburg, B.v. 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 - beide juris).